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beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte?
#99
(11-07-2012, 14:56)petronius schrieb:
(11-07-2012, 14:27)Gundi schrieb: Nun, glücklicherweise kann diese Mehrheit ja nicht einfach so Gesetze beschließen

kommt drauf an, was du unter "einfach so" verstehst. mehrheitlich nichtjüdische und nichtmuslimische abgeordnete beschließen gesetze am laufenden band

Aber wie genau sollte man das denn ändern? Die direkte Demokratie dürfte ja dann auch keine Alternative für dich sein, da hier ja erst recht jede Minderheit das Nachsehen hat.
Ich sage es noch einmal: Wenn etwas erst einmal vor Gericht gekommen ist (in diesem Fall die Beschneidungsthematik) und somit Fragen nach dem Ungang diesbezüglich aufgeworfen werden, kann es gar nicht anderes sein als dass die Judukative hierfür eine Regelung trifft und somit dieser Thematik einen Platz im Rechtssystem zuordnet (Erlauben oder eben nicht).
Beschweren muss man sich dann halt bei denen, die meinen sie müssten Dinge für andere einklagen, die die Betroffenen nicht einmal zu stören scheint (aber das siehst du ja auch so).

(11-07-2012, 14:56)petronius schrieb:
(11-07-2012, 14:27)Gundi schrieb: Wenn jedoch Klage eingereicht wird, bezüglich der Beschneidung als Tatbestand der Körperverletzung muss sich die Judikative damit auseinander setzen

und vertritt ggf. die mehrheitsmeinung auf kosten von minderheitenrechten

Wie aufgezeigt wurde, sind die Juristen sich selbst äußerst uneinig bezüglich einer Regelung.

(11-07-2012, 14:56)petronius schrieb:
(11-07-2012, 14:27)Gundi schrieb: Das selbe gilt übrigens auch für das Rauchen und die Helmpflicht. Es steht jedem offen dagegen zu klagen und mit guter Argumentation ein solches Urteil auch zu kippen.

du verstehst es nicht

solche regelungen brauchen erst gar nicht beschlossen zu werden, sodaß man dagegen klagen muß, sondern diese entscheidungen können gleich den betroffenen überlassen werden. warum muß ein gesetz einem gastwirt vorschreiben, daß er sein lokal nicht für raucher anbieten darf?

warum darf er nicht selber entscheiden, ob er sich von einem raucher- oder nichtrauherlokal mehr umsatz verspricht?

Hier wurde das Gesetz afaik ohne vorherige Klage, Diskussion etc. beschlossen. Und hier stimme ich dir auch zu.

(11-07-2012, 14:56)petronius schrieb: und warum dürfen nicht juden und muslime entscheiden, ob sie den religiösen traditionen folgen wollen oder nicht, und nichtjuden und -muslime, ob sie in der beschneidung einen vorteil sehen und ihren sohn daher beschneiden lassen oder nicht?

Das ist nun leider nicht mehr möglich, da ja nun einmal Anklage erhoben wurde. Der Staat muss nun also in dieser Sache Stellung beziehen.
Ich denke der Unterschied zwischen Rauchverbot und Beschneidungsverbot bzw. dem Weg wie diese Verbote zustande kam ist nun klarer. Während das eine von oben einfach erlassen wurde, musste bei dem zweiten aufgrund einer Klage eine rechtliche Positionierung erfolgen.


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RE: beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte? - von Gundi - 11-07-2012, 15:28

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