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beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte?
(11-07-2012, 13:56)petronius schrieb: das ist eine urteilsbegründung, aber kein gesetz

wird das urteil aufgehoben, ist auch die begründung hinfällig

bei der impfung wird ja, wie du so schön ausgeführt hast, ebenfalls das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit verletzt

ohne daß die eltern deshalb in den knast müßten

es ist schlicht eine frage der wertung - das landgericht hat eine solche vorgenommen, die nächste instanz wird vielleicht eine andere vornehmen

Von einem Gesetz war im Originalbeitrag auch nicht die Rede, sondern dass das Urteil auf die körperliche Unversehrheit des Kindes begründet ist. So what?

Wenn es einkassiert wird, ist es eben so. Ein anderes Gericht wird sich aber in einem ähnlichen Fall die Begründung sicher in die Urteilsfindung mit einbeziehen. Man diskutiert solche Dinge. So ist das, und das ist gut so.

Die Urteilsgegner wollen nun vor das BVerfGericht. Schauen wir, was dabei rumkommt.

Mit Knast hat das meines Erachtens nix zu tun - wie kommst du denn darauf schon wieder? Abtreibung ist auch verboten und strafbar - nur wird die Strafe unter bestimmten Voraussetzungen nicht angewendet. Meine Vermutung ist, dass es darauf hinaus laufen wird.
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)


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RE: beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte? - von schmalhans - 11-07-2012, 15:58

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