11-07-2012, 17:26
(11-07-2012, 15:28)Gundi schrieb: Aber wie genau sollte man das denn ändern?
man muß nicht für alles ein gesetz machen, man kann auch vieles einfach den leuten selbst überlassen
hab ich das nicht bereits gesagt?
(11-07-2012, 15:28)Gundi schrieb: Wenn etwas erst einmal vor Gericht gekommen ist (in diesem Fall die Beschneidungsthematik) und somit Fragen nach dem Ungang diesbezüglich aufgeworfen werden, kann es gar nicht anderes sein als dass die Judukative hierfür eine Regelung trifft und somit dieser Thematik einen Platz im Rechtssystem zuordnet (Erlauben oder eben nicht)
jein
es kommt auch vor, daß sich die judikative für unzuständig erklärt
aber man kann pluralistisch/libertäre/subsidiare ansätze ja auch ins urteil übernehmen
(11-07-2012, 15:28)Gundi schrieb: Wie aufgezeigt wurde, sind die Juristen sich selbst äußerst uneinig bezüglich einer Regelung
sehr richtig. deshalb ist es doppelt schlecht, wenn der gegenteilige eindruck erweckt und damit (gewollt oder ungewollt) der stammtisch befriedigt wird
(11-07-2012, 15:28)Gundi schrieb: Das ist nun leider nicht mehr möglich, da ja nun einmal Anklage erhoben wurde
das nimmt ja noch keine entscheidung in einer bestimmten richtung vorweg
(11-07-2012, 15:28)Gundi schrieb: Ich denke der Unterschied zwischen Rauchverbot und Beschneidungsverbot bzw. dem Weg wie diese Verbote zustande kam ist nun klarer. Während das eine von oben einfach erlassen wurde, musste bei dem zweiten aufgrund einer Klage eine rechtliche Positionierung erfolgen.
ich bin mir ziemlich sicher, daß auch eine menge nichtraucher geklagt haben
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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