11-07-2012, 20:51
(11-07-2012, 20:48)schmalhans schrieb: Nein, angeführt wird das Kindeswohl.
und was ist die begründung dafür, daß es beeinträchtigt sei?
etwa keine "medizinisch-gesundheitliche Gründe"?
den von dir andauernd herbeifantasierten "zwang zur religion" hat das gericht afaik nicht angeführt, sondern dieser bleibt deine private obsession
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

