18-10-2012, 20:43
Naja, ich meinte schon zwei Geschwister die in einer typischen Beziehung leben. Ob, wie und wann sie ihre Sexualität ausleben, nun... das weiß man auch bei einer 'normalen' Ehe nicht immer so genau. Aber dass hier eine stärke emotionale Bindung besteht und sicherlich auch der Beischlaf stattfindet, davon kann man im Regelfall wohl ausgehen.
Und was das geltende Recht angeht, was sich ja manchmal auch vom moralischen Recht unterscheidet, so drückt sich der Gesetzgeber klar dahingehend aus, dass das Eheverbot u.a. gegeben ist, wenn die Verlobten in gerader Linie verwandt sind oder in der Seitenlinie voll- oder halbbürtige Geschwister sind. Wie das rechtlich nun genau mit der Adoption läuft, weiß ich jetzt allerdings nicht.
(18-10-2012, 17:55)Gerhard schrieb: Die Eingangsfrage ist jedoch so ungezielt und dilletantisch gestellt, das man m. E. überhaupt nicht erkennen kann, was überhaupt gefragt ist, noch fehlt jeglicher hinweis, wie nun tatsächlich das geltende Recht ist.Was ist daran dilletantisch? Es ist eine klar formulierte Frage mit weitestgehend exakt definierten (sogar im juristischen Sinne) Begrifflichkeiten.
Und was das geltende Recht angeht, was sich ja manchmal auch vom moralischen Recht unterscheidet, so drückt sich der Gesetzgeber klar dahingehend aus, dass das Eheverbot u.a. gegeben ist, wenn die Verlobten in gerader Linie verwandt sind oder in der Seitenlinie voll- oder halbbürtige Geschwister sind. Wie das rechtlich nun genau mit der Adoption läuft, weiß ich jetzt allerdings nicht.

