18-10-2012, 23:07
(18-10-2012, 21:19)Noumenon schrieb: Mir bereitet hier nun allerdings die Frage Schwierigkeiten, was denn nun eigentlich die entscheidenden Kriterien für die Ehe sind? Eine Lebensgemeinschaft und zwischenmenschliche Liebe? Letzteres ist ja auch schwer "messbar", sag' ich mal...Die Frage wird bei Lebenspartnerschaften aller Art immer wieder gestellt. M. E. sind eheähnliche Rechte (Privilegien) davon abhängig, ob eine oder mehrere Personen versorgt werden (müssen, "Pflicht"). Normalerweise sind das die Kinder. Es kann aber genauso gut der Partner sein, ein Elternteil oder ein behindertes Familienglied.
Alles Übrige ist "Kür", wozu der Staat nicht beisteuern müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard

