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Sollten das Ehe- und Adoptionsrecht auch für Geschwister gelten?
#37
(19-10-2012, 19:01)Schmettermotte schrieb: Die rechtlichen Sachgrüne stehen im gesetz, darübe rmüssen wir in diesem Forum nicht disskutieren.
Stehen sie ja eben nicht:

"Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist." (§ 1307 BGB, Verwandtschaft)

Begründet wird dieser Paragraph offiziell (nach allem, was ich weiß) mit dem Inzest-Verbot, welches jedoch mittlerweile in Frage gestellt wird:

"In neuerer Zeit wird verschiedentlich argumentiert, dass das Inzestverbot im Prinzip überflüssig sei, da die genetisch bedingten Risiken für den aus Inzest resultierenden Nachwuchs bekannt seien und das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung höher zu werten sei."
*http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Aktuelle_Debatte

(19-10-2012, 19:01)Schmettermotte schrieb: Entweder es geht dir um moralisch- religiöse Gründe, oder du musst ein Juristenforum aufsuchen und auch dort werden die dir dasselbe sagen wie hier. Und auch hier sind die moralisch-religiösen Gründe für dich eben nicht annehmbar, also was möchtest du dann? Überzeugt werden wohl kaum.
Naja, da wir ja nicht in einer Theokratie leben, wird es letztendlich vermutlich auf "juristische Gründe" ankommen. Hinter dem Inzest-Verbot stehen nun allerdings Fragen bzgl. Genetik und der Geburt von Kindern. Ehe und Kinderkriegen sind nun aber nicht das Gleiche...

Man muss sicherlich auch kaum ein Jurist sein, um hier prinzipielle Schwächen in der juristischen Argumentation zur Rechtfertigung des Eheverbots unter Blutsverwandten zu erkennen.

(20-10-2012, 08:26)petronius schrieb:
(19-10-2012, 17:21)Noumenon schrieb: Die Ehe reduziert sich ja nicht allein auf das Erbrecht. Meine Güte... Nun muss ich hier als Junggeselle noch erklären, was der Ehestatus so alles mit sich bringt...
ja!

ist doch dein thema...
Meine Güte... also entweder ist man aufgrund eines gewissen Interesses an einer Diskussion interessiert, diskutiert dann entsprechend auf einer sachlichen Ebene und lässt sich insbesondere nicht sämtliche Fakten und Argumente hinterher tragen, oder eben nicht.

(19-10-2012, 19:47)schmalhans schrieb: Danach hatte ich dich aber gefragt. Und das war deine Antwort - also: worum geht es dir wirklich?
Um eine Diskussion über die Frage, ob und inwieweit das Eheverbot für Blutsverwandte gerechtfertigt ist.

(20-10-2012, 10:55)Koon schrieb: es ging nicht darum Homosexualität und Geschwisterheirat gleich zu setzen
Richtig, sondern darum, ob Homosexuelle oder Geschwister die gleichen Rechte (und Pflichten) haben sollen dürfen, wie andere Menschen auch.
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RE: Sollten das Ehe- und Adoptionsrecht auch für Geschwister gelten? - von Noumenon - 20-10-2012, 14:00

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