16-01-2013, 13:43
(16-01-2013, 13:24)Flat schrieb: Der Sohn ist nicht der absoluten Willkür der Eltern ausgesetzt (bei anderen Gesellschaften dieser Zeit war dieses durchaus der Fall). Dieses gesetz stellt sicher, dass so ein Todesurteil gegen das eigene Kind von einem Gericht zu sprechen ist.
Es steht nirgends in dem Gesetz, dass das Gericht die Behauptungen der Eltern zu prüfen hätte. Vielleicht ging man davon aus, dass es auf jeden Fall stimmen müsse, wenn die eigenen Eltern jemanden anklagen (auch Jesus hatte ja den Irrglauben, dass Eltern ihren Kindern nie etwas Böses tun würden). Jedenfalls liest es sich so, als wenn auf die Anklage sofort die Vollstreckung (also die Steinigung) zu folgen hätte.
(16-01-2013, 13:24)Flat schrieb: Übrigens gilt die Stelle wirklich nur für minderjährige Kinder.
Hast du dich verschrieben? Minderjährige Kinder sind selten Trinker oder Verschwender. Deswegen habe ich ja vermutet, dass Erwachsene damit gemeint sind. Sollten wirklich Kinder gemeint sein, kann man von einer Verbesserung der kindlichen Lage wohl kaum sprechen.
(16-01-2013, 13:24)Flat schrieb: Beleg: http://www.juedisches-recht.de/lex_fam_e...gewalt.php
Da steht weder ein Beleg dafür, dass minderjährige Kinder gemeint sind, noch dass das Gericht den Fall zu prüfen hätte.

