16-01-2013, 13:50
(16-01-2013, 13:43)Lelinda schrieb: Es steht nirgends in dem Gesetz, dass das Gericht die Behauptungen der Eltern zu prüfen hätte.
Moin,
so etwas steht bei unseren deutschen Gesetzen auch nicht bei jedem einzenen Gesetz sondern in der Regel an einer zentralen Stelle.
Wir müssten, um das hier beurteilen zu können, uns also die Jüdischen Regeln für die Gerichte anschauen.
Sorry, so bewandert bin ich jetzt auch nicht im jüdischen Recht, aber nach meiner Kenntnis waren das ziemlich hohe Anforderungen, gerade bei der möglichen Todesstarfe (Im Hagalil-Forum wurde das mal bei einer anderen Thematik ausgeführt)
Tschüss
Jörg

