16-01-2013, 15:09
(16-01-2013, 13:47)Flat schrieb:(16-01-2013, 13:43)Lelinda schrieb:(16-01-2013, 13:24)Flat schrieb: Übrigens gilt die Stelle wirklich nur für minderjährige Kinder.
Hast du dich verschrieben? Minderjährige Kinder sind selten Trinker oder Verschwender. Deswegen habe ich ja vermutet, dass Erwachsene damit gemeint sind. Sollten wirklich Kinder gemeint sein, kann man von einer Verbesserung der kindlichen Lage wohl kaum sprechen.
Zitat aus dem Text:
Zitat:Diese EIternrechte hören jedoch auf, sobald die Kinder mündig werden bzw. sich selbst ernähren.Quelle siehe vorhierges posting
Den Satz muss ich übersehen habe. Demnach war es also zu befürchten, dass minderjährige (!) Kinder - nach damaligem Lebensstil also wohl noch vor der Pubertät - tranken und Geld verschwendeten. Und demnach hatten die Eltern also das verbriefte Recht, ihre noch minderjährigen Kinder (!) hinrichten zu lassen, wenn sie nicht mit ihnen fertig wurden.
Ich gebe zu, dass ich mir solche barbarischen Gesetze nicht im Traum vorgestellt hätte. Aber wenn (wie die Quelle schreibt) römische Eltern ihre Kinder als Sklaven verkaufen durften, fand man solche Gesetze sicher nicht besonders unmoralisch.

