17-01-2013, 17:54
(17-01-2013, 17:25)Flat schrieb:Zitat:Wenn ein Mann einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der nicht auf die Stimme seines Vaters und seiner Mutter hört, und wenn sie ihn züchtigen und er trotzdem nicht auf sie hört, dann sollen Vater und Mutter ihn packen, vor die Ältesten der Stadt und die Torversammlung des Ortes führen und zu den Ältesten der Stadt sagen: Unser Sohn hier ist störrisch und widerspenstig, er hört nicht auf unsere Stimme, er ist ein Verschwender und Trinker. Dann sollen alle Männer der Stadt ihn steinigen und er soll sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. Ganz Israel soll davon hören, damit sie sich fürchten. (Deuteronomium 21, 18-21)(17-01-2013, 16:27)Bion schrieb: Es ist doch schon bedenklich, dass ein Todesurteil für einen ungehorsamen Sohn auch nur möglich war.
ich sage, dass das nicht nur nicht bedenklich ist sondern sogar aktiver Kinderschutz und der Vorreiter unseres heutigen Kinderschutzrechts.
So, und nun?
Das so zu sehen, fehlt mir die nötige Phantasie
MfG B.

