17-01-2013, 18:21
(17-01-2013, 17:54)Jakow schrieb: Ich habe keine Ahnung, warum du dich hier an der Diskussion beteiligst, aber Ausgangspunkt waren Textinterpretationen einer Passage aus der Bibel
da irrst du (um nicht zu sagen, du hast tatsächlich keine ahnung):
ausgangspunkt war der verweis auf einen biblischen text, nicht dessen (um)interpretation hin zu etwas dem wortlaut diametral widersprechenden
(17-01-2013, 17:54)Jakow schrieb:(17-01-2013, 14:38)petronius schrieb:Aha. Das tut er nicht. Ja, worüber diskutieren wir hier denn dann, wenn nicht eben die verschiedenen Interpretationen?(17-01-2013, 14:17)Jakow schrieb: Der Text lässt somit beide und noch viele anderer Interpretationen zu. Woran will nun hier jemand bemessen, dass ein Text barbarisch ist, wenn er ebenso das Gegenteil zulässt?
das tut er eben nicht
wer ist "wir"?
außer dir und flat sind alle der meinung, daß der text eben nciht die beliebige uminterpretation ins gegenteil des wortlauts zuläßt
(17-01-2013, 17:54)Jakow schrieb:(17-01-2013, 14:38)petronius schrieb: der text ist eindeutig, nur deine interpretation eine andereLOL.
Grössenwahl? Selbstüberschätzung?
hast du dich das schon mal selber gefragt?
(17-01-2013, 17:54)Jakow schrieb:(17-01-2013, 14:38)petronius schrieb:Über was haben wir die letzten Tage eigentlich genau gesprochen?(17-01-2013, 14:24)Jakow schrieb:(17-01-2013, 14:11)petronius schrieb: wenn das, was in der bibel steht, ohnehin ins gegenteil des wortlauts interpretiert werden müssen sollIch sage es noch einmal: Dieses Gesetz ist genauso auch heute noch gültig
wlches gesetz und wo?
über die todesstrafe für widerspenstige kinder - ich helfe deinem nachlassenden kurzzeitgedächtnis ja gerne auf die sprünge
und frage nochmals: wo gilt solches heute noch?
(17-01-2013, 17:54)Jakow schrieb: In diesem Sinne ist dieses Gesetz nach wie vor noch aktuell
du hattest aber gültigkeit behauptet und nicht aktualität
(17-01-2013, 17:54)Jakow schrieb:(17-01-2013, 14:38)petronius schrieb:Ich habe hier Nachfragen zu dem Gesetz gestellt, welche für eine Ausführung des selbigen von belang wären. Da angebliches im Gesetz alles deutlich und eindeutig beschrieben ist, müsste man diese darum beantworten können. Diese Fragen hast du an mich zurück gegeben. Schon vergessen?(17-01-2013, 14:24)Jakow schrieb: Und hier musstest auch du zugeben, dass du vieles dabei nicht weisst. Du hast zugegeben Nachfragen über den Inhalt nicht beantworten zu können
was soll ich zugegeben haben und wo?
na, sicher gebe ich an dich zurück, was "angebliches im Gesetz alles deutlich und eindeutig beschrieben ist"
das ist doch deine baustelle!
und, kommt noch eine antwort?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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