18-01-2013, 01:41
(18-01-2013, 01:22)Lelinda schrieb: ...in meinem Beitrag Nr. 122, wo ich vermutet habe, dass es als Fortschritt gesehen werden sollte, dass der Vater sein Kind nicht mehr selbst umbringen darf, sondern die Todesstrafe beantragen muss.
Um Kinderschutz geht es nicht. Es geht um Söhne, die dem (Religions-)Gesetz unterliegen und noch nicht aus dem Haus sind.
Dazu der Mischna-Kommentar:
VIII 1 Ein widerspenstiger und ungehorsamer Sohn (Dtn 21 18-21): Von
wann an wird er zu einem widerspenstigen und ungehorsamen Sohn? Von da
an, wenn er zwei [Bart] haare hervorbringt, bis ringsherum ein Bart gewachsen
ist. Der untere [Bart ist es], aber nicht der obere, nur haben die Gelehrten
auf moderate Weise geredet. Denn es wird gesagt: »Wenn ein Mann einen
Sohn hat« (Dtn 21 18), [das meint:] einen Sohn und nicht eine Tochter, einen
Sohn und nicht einen Mann. Der Minderjährige [unter 13 1/2 Jahren] ist frei,
denn er ist [noch] nicht in den Bereich der Gebote gekommen.
MfG B.

