18-01-2013, 10:43
(17-01-2013, 20:57)Keksdose schrieb: Eine weitere Stelle, die mir dazu einfällt, ist "Auge um Auge, Zahn um Zahn". Dieses Gebot diente, wenn ich richtig informiert bin, der Einschränkung von Blutrache. Es hieß gewissermaßen: Nimm niemals mehr als ein Auge für ein Auge.So wurde auch dieses Gesetz im Judentum nie verstanden. Wenn man den entsprechenden Abschnitt liest, dann geht es hier um Entschedigungen, als um den Wert eines Auges, welcher entsprechend dem Schaden zu entrichten ist. Die Idee hier ein Auge auszustechen, ist die Barbarei, welche so dem Judentum fremd ist.
(17-01-2013, 20:57)Keksdose schrieb: Aber: Die Hinrichtung eines minderjährigen Kindes auch für extremen Widerstand, für Alkoholismus und Verschwendung, ist da doch etwas anderes.???
Eben hast du mir noch zugestimmt, dass das Gesetz so nie gemeint sein kann und nun fällst du wieder auf diese unsinnige Interpretation zurück?
(17-01-2013, 20:57)Keksdose schrieb: Dennoch lasse ich mich gerne belehren, wenn hier jemandem möglicherweise eine Tradition bekannt ist, welche durch das Gebot vom störrischen Sohn eingeschränkt werden konnte.Das wurde doch schon alles in Stichworten aufgezählt, aber bislang ignoriert, weil angeblich das Gesetz eindeutig zu verstehen sein. Nun habe ich aufgezeigt, welche Konsequenz diese Sicht hätte und noch immer wird daran festgehalten?
Wie gesagt, es gibt zahlreiche andere Gesetze welche hier schon massiv eingreifen, wie auch das Gesetz selber, welches ja doch zahlreiche Fragen aufwirft.

