(18-01-2013, 10:39)Jakow schrieb: ich bin überrascht, dass auch meine Ausführungen hier niemanden irretieren, dass das Gesetz doch gerade so eben nie gemeint gewesen sein kann. Es wird weiterhin daran festgehalten
da du noch keine plausible begründung dafür vorgebracht hast, warum das "doch gerade so eben nie gemeint gewesen sein kann", sollte dich das eigentlich auch nicht überraschen
(18-01-2013, 10:45)Jakow schrieb:(17-01-2013, 21:15)Lelinda schrieb: Übrigens: Der Vergleich mit der Hessischen Verfassung hinkt. Denn erstens wurden Gesetze in Deutschland verfasst, um angewendet zu werden. Und zweitens ist die Anwendung der Todesstrafe in Hessen nicht möglich, weil Bundesrecht Landesrecht bricht und damit diese Möglichkeit ganz offiziell und ohne Zwang juristischer Verrenkungen aufhebt.Wer sagt dir, dass dieses bezogen auf das Gesetz mit dem "widerspenstigen Sohn" nicht ebenso ist?
ist es ja auch
die hessische landesverfassung wurde geschrieben, um auch anwendung zu finden - genauso, wie aller wahrscheinlichkeit nach auch die thora. die hessische landesverfassung wurde in diesem punkt durch spätere juristische entwicklungen aufgehoben, wie auch die thora-gesetze durch spätere gesellschaftliche entwicklungen und einsichten nicht mehr zur anwendung kommen
keine ungleichheit
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

