18-01-2013, 11:29
(17-01-2013, 21:06)petronius schrieb: das beweist höchstens die schwachsinigkeit eines solchen gesetzes und ist nicht unser problem, sondern das des autoren.Wie kann nun etwas was in deinen Augen schwachsinnig ist, ebenso grausam und barbarisch sein? Das Problem liegt in der Wertung des Unverstandenen.
(17-01-2013, 21:06)petronius schrieb: die bedingungen sind aber nicht klar ausformuliert, es liegt also im ermessen des anklägers, als "widerspenstig" anzusehen, was ihm beliebt. und öffnet damit selbstverständlich einer unmenschlichen bestrafung tür und torLOL, nun auf einmal muss das Gesetz interpretiert werden? Bislang hast du dich noch über mich lustig gemacht, wenn ich diesen hier feststellte. Muss ich dich hier zitieren?
(17-01-2013, 21:06)petronius schrieb:LOL. Ich habe dieses zusammen mit Flat als einziger gerade nie behauptet, sondern immer wieder darauf hingewiesen, dass dieser Text interpretiert werden muss und für sich alleine nicht verstehbar sei.(17-01-2013, 20:59)Jakow schrieb: In diesem Fall würdest du etwas hinzufügen, was dort nicht steht
das tust du, wenn du meinst, die bedingungen wären klar
Hierauf hast du bislang immer wieder dieses bestritten. Nun ist auf einmal dir alles nicht mehr klar? Wunderbar. Danke.
(17-01-2013, 21:06)petronius schrieb:Ich sagte zu beginn, dass dieses Todestrafe noch nie verhängt wurde? Schon vergessen?(17-01-2013, 20:59)Jakow schrieb: Nach meiner Auslegung besteht diese Möglichkeit so nicht
das hast du keineswegs begründet. höchstens, daß es nicht in allen fällen so gehandhabt wurde
Auch du hast hingegen dieses Gesetz barbarisch genannt und viele hier gingen davon aus, dass es früher auch genau so barbarisch angewendet wurde.
(17-01-2013, 21:06)petronius schrieb:Und das steht so in der hessischen Verfassung bei dem entsprechenden Paragraphen? Nein, dieses ist Hintergrundwissen welches du hinzuziehst und darum auf einmal alles ganz anders wertest.(17-01-2013, 20:59)Jakow schrieb: Wie gesagt, in der Hessischen Verfassung steht auch die Todesstrafe. Auch dieses könnte man Missverstehen und als Legitimation verstehen
nein
weil bundesrecht landesrecht bricht - glasklar und eindeutig
Genau dieses Vorgehen habe ich hier auch in Bezug auf die Tora eingefordert. Also, auch hier mein Dank, dass hier nun endlich ein Umdenken kommt.
(17-01-2013, 21:06)petronius schrieb:Ich sprach hier weder von mir noch den anderen. Diesen Bezug hast du alleine hergestellt.(17-01-2013, 20:59)Jakow schrieb: Wie dem auch sei, Texte kann man missverstehen. Immer. Dieses ist aber doch nie ein Argument gegen den Text selber, sondern immer gegen den Missverstehendenaber warum sind ausgerechnet und immer nur die anderen die "Missverstehenden"?
(17-01-2013, 21:06)petronius schrieb:Was kann ich nicht wissen?(17-01-2013, 20:59)Jakow schrieb: Hier kann alleine zählen, wie die Gläubigen selbst diesen Text verstehen und wie sie danach handeln. Dieses ist zu kritisieren und wenn sie den Texte gleichermassen verstehen, dann und nur dann, kann man dieses auch am Text festmachen. Nur genau dieses ist hier ja gerade nicht gegeben
das kannst du doch gar nicht wissen
Du willst hier nun ernsthaft behaupten, dass alle sich alleine auf die jüdischen Auslegungen dieses Gesetzes bezogen haben? Wohl kaum, weil hier gibt es eine Ausführung der hier angedrohten Todesstrafe überhaupt nicht.
Wie dem auch sei, ich bin froh, dass nun langsam alle hier meiner Argumentation folgen und sehen, dass man eben nicht Bibeltexte aus ihrem Kontext reissen kann und diese alleinstehend dann interpretieren und verstehen kann und darauf aufbauen werten kann.
In diesem Sinn gehe ich wieder einen Schritt zurück zum Anfang der Diskussion:
Ist dieses Gesetz nun als barbarisch zu werten oder müssen wir nicht einfach nur festellen, dass wir es nicht verstehen?
Und da wir es nicht verstehen, müssen wir dann nicht diejenigen fragen, welche nach diesem Gesetz leben, wie diese es auslegen?

