(18-01-2013, 13:09)Lelinda schrieb: Es macht keinen Sinn, weiter mit dir zu diskutieren. Nicht diejenigen, die das Gesetz als wörtlich auffassen, sind in der Beweispflicht, sondern diejenigen, die von anderen Texten sprechen, die dieser Auffassung entgegenstehen sollen.Mein Beispiel, was passieren würde, wenn jemand dieses Gesetz "wörtlich" nehmen würde, hat dir also nicht geholfen?
Ansonsten habe ich hier keine Bibliothek bei mir, wo für jede unsinnige Behauptung eine Quellenverzeichnis von Gegenbespielen aufgeführt wird. In diesem Fall wirst du u.a. in der Mishneh Torah fündig, ich habe aber keine genauere Quellenangabe. Ansonsten sind hier noch die Quellen, welche Flat nannte, mehr als hilfreich.
Und warum die engere Ausgangsbehauptung, keines Beleges bedarf, bleibt mir auch schleierhaft. Diese Behauptung widerspricht massiv dem jüdischen Denken, welches seit fast 2.000 Jahren dokumentiert ist. Meine eben nicht.
Also?

