27-02-2013, 22:21
Auch wenn eine Frau auch Rechte hat sind diese bei weitem nicht so umfangreich
wie die des Mannes.
Davon abgesehen wie bei den Katholen:
„Von allen Dingen, die erlaubt sind, ist die Scheidung das Verwerflichste in den Augen Allahs.“
Sahi Bukhari
In verschiedenen Ländern wir die Ehe höchst unterschiedlich gehandhabt,
bis Ehe für mehere Stunden, die mullah Ehen, Umgehung der staatlichen
Eheregelungen durch "religiöse Ehen".......
Ich erwähnte auch bereits, das 4,20 keine Kernkompetenzen angreift.
Grundsätzlich aber:
4,34 " Die Männer sind die Verantwortlichen über die Frauen....."
was daran ist unverständlich ?
Gehts noch eindeutiger ?
.
Polygamie auch für Frauen möglich .....
Also mit dem Ausdruck "natürlich darf die Frau das auch"
ist im Islam also "natürlich" ein Ausdruck für "in einzelnen Fällen" ?
Oder sowas wie
"Nach fast einhelliger Auffassung der Rechtsgelehrten ist es zwar einem Muslim gestattet, eine Jüdin oder eine Christin zu ehelichen, eine Muslima darf aber in keinem Fall einen Nichtmuslim heiraten."
Bei der Ehe ist nach klassischer Rechtslehre ein Ehevormund (wali) für die Frau notwendig.
Das in einzelnen Ländern eine effektive Gleichstellung angestrebt wird ist ja
durchaus zu sehen,
hat aber mit dem Koran nichts zu tun.
Nenn mir doch mal sowas in einem Scharia-Land.
wie die des Mannes.
Davon abgesehen wie bei den Katholen:
„Von allen Dingen, die erlaubt sind, ist die Scheidung das Verwerflichste in den Augen Allahs.“
Sahi Bukhari
In verschiedenen Ländern wir die Ehe höchst unterschiedlich gehandhabt,
bis Ehe für mehere Stunden, die mullah Ehen, Umgehung der staatlichen
Eheregelungen durch "religiöse Ehen".......
Ich erwähnte auch bereits, das 4,20 keine Kernkompetenzen angreift.
Grundsätzlich aber:
4,34 " Die Männer sind die Verantwortlichen über die Frauen....."
was daran ist unverständlich ?
Gehts noch eindeutiger ?
.
Polygamie auch für Frauen möglich .....
Also mit dem Ausdruck "natürlich darf die Frau das auch"
ist im Islam also "natürlich" ein Ausdruck für "in einzelnen Fällen" ?
Oder sowas wie
"Nach fast einhelliger Auffassung der Rechtsgelehrten ist es zwar einem Muslim gestattet, eine Jüdin oder eine Christin zu ehelichen, eine Muslima darf aber in keinem Fall einen Nichtmuslim heiraten."
Bei der Ehe ist nach klassischer Rechtslehre ein Ehevormund (wali) für die Frau notwendig.
Das in einzelnen Ländern eine effektive Gleichstellung angestrebt wird ist ja
durchaus zu sehen,
hat aber mit dem Koran nichts zu tun.
Nenn mir doch mal sowas in einem Scharia-Land.