18-11-2013, 19:09
Kirche und Staat haben ja durchaus grundlegend verschieden Auffassung
von Recht und Gesetz.
(19.06.2012, Spiegel)
"
Augsburger Urteil Lesbische Erzieherin siegt gegen katholische Kirche
Vorerst gewonnen: Erzieherin Isa K. (l.) und ihre Ehefrau Birgit K. im Gericht Zur Großansicht
DPA
Vorerst gewonnen: Erzieherin Isa K. (l.) und ihre Ehefrau Birgit K. im Gericht
Eine katholische Kirchengemeinde in Neu-Ulm darf einer lesbischen Erzieherin nicht in der Elternzeit kündigen. Das hat das Augsburger Verwaltungsgericht entschieden. Die Frau hatte ihre Homosexualität geheim gehalten. Nach Ablauf der Elternzeit kann sie das aber trotz des Urteils den Job kosten.
Die katholische Kirche darf nach einem Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts eine lesbische Kindergartenleiterin nicht während der Elternzeit kündigen.
Spätestens nach Ablauf der Elternzeit ist der Rauswurf der 39-Jährigen aber wohl unvermeidlich - ihre Homosexualität verstößt gegen die Moralvorstellungen der Kirche.
Das Gericht erklärte am Dienstagvormittag, die Kirche habe sehr wohl das Recht,
jemandem zu kündigen, der gegen religiöse Glaubenssätze verstoße.
Religionsgemeinschaften können ihre Angelegenheiten grundsätzlich eigenverantwortlich regeln.
"So etwas wie eine Lebensgemeinschaft zwischen Frauen ist natürlich für die Kirche undenkbar", sagte Richter Ivo Moll. Dies rechtfertige aber nicht, die besonderen Elternzeit-Schutzbestimmungen außer Kraft zu setzen."
Konsequenterweise sollten atheistische Einrichtungen das Recht haben , allen zu kündigen,
die sich zu einer Religion bekennen. Evtl. ist das schon so, weiss ich jetzt nicht.
Ist eigentlich die Nichtreligösfreiheit in ihrer Ausübung gesetzlich geregelt ?
von Recht und Gesetz.
(19.06.2012, Spiegel)
"
Augsburger Urteil Lesbische Erzieherin siegt gegen katholische Kirche
Vorerst gewonnen: Erzieherin Isa K. (l.) und ihre Ehefrau Birgit K. im Gericht Zur Großansicht
DPA
Vorerst gewonnen: Erzieherin Isa K. (l.) und ihre Ehefrau Birgit K. im Gericht
Eine katholische Kirchengemeinde in Neu-Ulm darf einer lesbischen Erzieherin nicht in der Elternzeit kündigen. Das hat das Augsburger Verwaltungsgericht entschieden. Die Frau hatte ihre Homosexualität geheim gehalten. Nach Ablauf der Elternzeit kann sie das aber trotz des Urteils den Job kosten.
Die katholische Kirche darf nach einem Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts eine lesbische Kindergartenleiterin nicht während der Elternzeit kündigen.
Spätestens nach Ablauf der Elternzeit ist der Rauswurf der 39-Jährigen aber wohl unvermeidlich - ihre Homosexualität verstößt gegen die Moralvorstellungen der Kirche.
Das Gericht erklärte am Dienstagvormittag, die Kirche habe sehr wohl das Recht,
jemandem zu kündigen, der gegen religiöse Glaubenssätze verstoße.
Religionsgemeinschaften können ihre Angelegenheiten grundsätzlich eigenverantwortlich regeln.
"So etwas wie eine Lebensgemeinschaft zwischen Frauen ist natürlich für die Kirche undenkbar", sagte Richter Ivo Moll. Dies rechtfertige aber nicht, die besonderen Elternzeit-Schutzbestimmungen außer Kraft zu setzen."
Konsequenterweise sollten atheistische Einrichtungen das Recht haben , allen zu kündigen,
die sich zu einer Religion bekennen. Evtl. ist das schon so, weiss ich jetzt nicht.
Ist eigentlich die Nichtreligösfreiheit in ihrer Ausübung gesetzlich geregelt ?