22-11-2013, 18:06
(22-11-2013, 14:41)Sucher schrieb: Zunächst: ich bin kein Atheist.
Na dann ging mein aus Deinen Beiträgen gezogener Schluss kräftig daneben. Sorry. Dann infomriere uns doch kurz über Deine Religion oder den Glauben, den Du Dir selbst gestrickt hast (was ja keineswegs das Schlechteste sein muss), wenn Du magst (oder tatest Du das schon? Das wäre mir dann entgangen).
(22-11-2013, 14:41)Sucher schrieb: Dann: der Gott der Christen will sich laut seinem Zweiten Gebot an den Unschuldigen Kindern bis in die 4. Generation nur deshalb rächen, weil ein Vorfahre anderen Göttern gedient hat. Die Rache Gottes erfolgte laut dem Buch der Widersprüche und Universalausreden auch in der Gegenwart. Denke an unschuldige Kind des Ehebrechers und Mörders Davids, das als Strafe wegen des Ehebruchs mit der schönen Batseba verrecken musste.
Da ich Bezüge aus heiligen Büchern oder mündlicher Überlieferungen auf Einwirkung eines gedachten Gottes oder anderer transzendenter Wesen auf irgendwelche Ereignisse nicht glaube, ist mir auch das, was die Bibel dazu aussagt, gleichgütlig. Ich glaube weder an die Existenz der Trinität noch an die Jahwes, Allahs, Wotans oder irgendwelcher Teufel.
Meinetwegen darf Religion in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Tempeln versprechen oder drohen mit allem, was Menschen sich als höchstes Glück oder schlimmste Qual vorstellen können, sofern sie ihre Gläubigen nicht dazu auffordert, im Diesseits die Erfüllung der z.T. sinnfreien, individuelle Freiheit oft extrem einschränkenden Gebote zu erzwingen. Und christlicher Mainstream tut das, wie ich oben schon sagte, lediglich noch in Randbereichen.
Außerdem wird heute christlicher Glaube nicht so interpretiert, wie Du es darstellst. Der Schwerpunkt liegt auf den Inhalten des NT. Auch als Atheist muss ich anerkennen, dass in den kanonisierten Evangelien oder den sog. Apostelbriefen an keiner Stelle zu diesseitiger Gewalt oder Intoleranz aufgerufen wird oder entsprechende Handlungen verklärt werden und solches wird von Christen der großen Konfessionen heute auch nicht gefordert, bis auf ganz wenige Ausnahmen wie z.B. die Beschränkung der Selbsbestimmtheit durch Beibehaltung des Verbots aktiver Sterbehilfe.