26-11-2013, 11:43
(26-11-2013, 11:27)Sucher schrieb: Wirkliche Macht haben die Kirchen in diesen Ländern nach meiner Meinung nicht mehr.
Schon, aber die Steuerlichen Profite und sonstigen Staatsvergünstigungen und Finanzierungen sind erheblich und gewähren in Inneren Sonderrechte.
Wenn aber in der Verfassung islamischer Staaten das steht, was in der Arabische Charta der Menschenrechte in Artikel 26 steht:
(26-11-2013, 11:27)Sucher schrieb: "Jeder hat das Recht auf Religions-,Gedanken- und Meinungsfreiheit."
…geht von diesen Staaten nach meiner Meinung keine größere Gefahr aus, als von den meisten christlichen Staaten.
Erst mal sind Worte billig.
Die Einschränkungen hast du mal ausgelassen.
Ausserdem gibts alle paar Jahre eine arabische Neufassung verschiedener Ligen.
Aus 1990, Kairo
"Artikel 12 regelt das Recht auf Freizügigkeit und auf Asyl, in beiden Fällen aber mit ausdrücklichem Bezug auf die Einschränkungen der Scharia.
Artikel 19 garantiert Gleichheit vor dem Gesetz für alle Menschen und Rechtssicherheit. Die Scharia wird als einzige Grundlage der Entscheidung über Verbrechen oder Strafen festgelegt.
Artikel 22 garantiert das Recht auf freie Meinungsäußerung, solange diese nicht die Grundsätze der Scharia verletzt.
Abschnitt b) gibt jedem Menschen in Einklang mit den Normen der Scharia das Recht auf Selbstjustiz.
Abschnitt c) verbietet es, das Recht auf freie Meinungsäußerung dazu zu nutzen, "die Heiligkeit und Würde der Propheten zu verletzen, die moralischen und ethischen Werte auszuhöhlen und die Gesellschaft zu entzweien, sie zu korrumpieren, ihr zu schaden oder ihren Glauben zu schwächen.".
Die Artikel 24 und 25 unterstellen alle in der Kairoer Erklärung der Menschenrechte genannten Rechte und Freiheiten, nochmals ausdrücklich der islamischen Scharia und benennen die Scharia als "einzig zuständige Quelle für die Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung"
usw.
Soll heissen, die islamischen Menschenrechte sind nicht zwingend unsere.
