26-11-2013, 18:20
(26-11-2013, 11:43)Harpya schrieb: [quote='Sucher' pid='144063' dateline='1385458074']
Wirkliche Macht haben die Kirchen in diesen Ländern nach meiner Meinung nicht mehr.
(26-11-2013, 11:43)Harpya schrieb: Schon, aber die Steuerlichen Profite und sonstigen Staatsvergünstigungen und Finanzierungen sind erheblich und gewähren in Inneren Sonderrechte.
Möglich, aber hier fehlt mir das Hintergrundwissen, um das beurteilen zu können.
(26-11-2013, 11:27)Sucher schrieb: "Jeder hat das Recht auf Religions-,Gedanken- und Meinungsfreiheit."
…geht von diesen Staaten nach meiner Meinung keine größere Gefahr aus, als von den meisten christlichen Staaten.
(26-11-2013, 11:43)Harpya schrieb: Erst mal sind Worte billig.
Die Einschränkungen hast du mal ausgelassen.
Glaubst Du wirklich, ich würde davon ausgehen, dass etwa alle Christen die Forderung Jesus zur Liebe der Feinde befolgen und oder alle Moslems, was in der Charta der Menschenrechte steht, die ja auch von vielen islamischen Staaten anerkannt werden?
(26-11-2013, 11:43)Harpya schrieb: Ausserdem gibts alle paar Jahre eine arabische Neufassung verschiedener Ligen.
Aus 1990, Kairo
"Artikel 12 regelt das Recht auf Freizügigkeit und auf Asyl, in beiden Fällen aber mit ausdrücklichem Bezug auf die Einschränkungen der Scharia.
Ich bringe nochmals meine Aussage von der aus ich argumentierte:
"Wenn aber in der Verfassung islamischer Staaten das steht, was in der Arabische Charta der Menschenrechte in Artikel 26 steht:
"Jeder hat das Recht auf Religions-,Gedanken- und Meinungsfreiheit."
…geht von diesen Staaten nach meiner Meinung keine größere Gefahr aus, als von den meisten christlichen Staaten."
Ich sprach also vom Artikel 26 der Arabischen Charta der Menschenrechte (http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/arab.pdf ) und nicht von der 1990 beschlossenen Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam.
Ich berief mich auf die deutsche Version von 1994. Inzwischen wurde sie revidiert. In der Version von 2004:
http://www.acihl.org/res/Arab_Charter_on...s_2004.pdf
steht in Artikel 25:
"Persons belonging to minorities shall not be denied the right to enjoy
their own culture, to use their own language or to profess and practise
their own religion. The law shall regulate the exercise of such rights."
(26-11-2013, 11:43)Harpya schrieb: Ausserdem gibts alle paar Jahre eine Artikel 22 garantiert das Recht auf freie Meinungsäußerung, solange diese nicht die Grundsätze der Scharia verletzt.
Abschnitt b) gibt jedem Menschen in Einklang mit den Normen der Scharia das Recht auf Selbstjustiz.
Abschnitt c) verbietet es, das Recht auf freie Meinungsäußerung dazu zu nutzen, "die Heiligkeit und Würde der Propheten zu verletzen, die moralischen und ethischen Werte auszuhöhlen und die Gesellschaft zu entzweien, sie zu korrumpieren, ihr zu schaden oder ihren Glauben zu schwächen.".
Die Artikel 24 und 25 unterstellen alle in der Kairoer Erklärung der Menschenrechte genannten Rechte und Freiheiten, nochmals ausdrücklich der islamischen Scharia und benennen die Scharia als "einzig zuständige Quelle für die Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung"
usw.
Soll heissen, die islamischen Menschenrechte sind nicht zwingend unsere.
Wenn islamische Staaten missachten, was in der Arabischen Charta der Menschenrechte steht oder in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dann sehe auch ich die Gefahr der Verletzung von Menschenrechten. Besonders dann, wenn Scharia-Rechte nicht in Einklang sind mit dem, was in den von mir erwähnten Dokumenten steht. Solche Verletzungen gibt es - und leider auch in christlichen Staaten.
