13-03-2014, 10:00
(12-03-2014, 23:30)petronius schrieb: ist diese erhebung in die unantastbarkeit ein privates geschmacksurteil ("ich zieh mir diesen schuh an oder eben nicht"), oder ist aus ihrer göttlichen setzung eine allgemein verbindliche normativkraft abzuleiten?
Es ist ein "Geschmacksurteil" all jener, die sich zu diesen Werten bekennen.
(12-03-2014, 23:30)petronius schrieb: denn die menschenrechte sind nicht "unantastbar" qua göttlicher setzung, sondern als solches vereinbart
Die Menschenrechte sind unantastbar qua Setzung des GG. Man kann nicht hergehen, und diese einfach so ablehnen, weil es nicht dem eigenen "Geschmacksurteil" entspricht.
Natürlich ist das GG letztlich eine "Vereinbarung", aber genauso sind religiöse Werte eine "Vereinbarung" unter Gläubigen, die sich dazu bekennen.

