03-01-2015, 22:30
(03-01-2015, 19:53)Bion schrieb:Hab ich nie abgestritten, nur die Auswirkungen sind eminent verschieden.(03-01-2015, 18:20)Harpya schrieb: Eine Fatwa kann den Charakter einer unverbindlichen Beratung , bis hin zum allgemeingültigen Rechtsurteil haben.
Nein!
Eine Fatwa ist immer ein Rechtsgutachten. Eine Verpflichtung, der Rechtsmeinung des Ausstellers zu folgen, besteht nicht.
Ein Gerichtsurteil muss ja schliesslich nicht der Auffassung des Verurteilten entsprechen.
Bestraft wird er trotzdem, ist so üblich.
Gültig ist es dennoch.
Du willst mir doch nicht einreden, das jeder Straftäter mit seinem Urteil einverstanden ist.
Glaub ich nicht.
Wenn 2 Streitparteien einen höchsten Gelehrten ihres Vertrauens (Papst zB)um einen Schlichtungsspruch bemühen
und der passt nicht, was dann , Faustrecht.
Ist ja kein anderer mehr zum Fragen da.
Muss man ja auch mal praktisch sehen, meinst du wirklich ein Mann aus einem Berberdorf
am Arsch der Welt wo der örtliche Gelehrte den Klau einer Ziege regelt die Chanche hat bis zu König vorzudringen.
Theoretisches Bücherwissen ersetzt keine Praxis.
Wenn eine Fatwa ungefragt "von oben" kommt, ist die persönliche Meinung herzlich egal.
Bischen begründen sollte man so eine absolute Aussage aber schon.