Harpya schrieb:Ein Gerichtsurteil muss ja schliesslich nicht der Auffassung des Verurteilten entsprechen.
Bleib beim Thema, bleib sachlich und versuche, die Dinge auseinanderzuhalten.
Nochmals:
Eine Fatwa ist ein Rechtsgutachten, und zwar unverbindlich sowohl für den Besteller als auch für einen Richter, dem es in einem ordentlichen oder einem schiedsgerichtlichen Verfahren eventuell vorgelegt wird.
MfG B.

