04-01-2015, 01:37
(04-01-2015, 00:51)Bion schrieb:Mach ich, auch ein ordentliches schiedsgerichtliches Verfahren nicht weltlicher Art ist eine Fatwa.Harpya schrieb:Ein Gerichtsurteil muss ja schliesslich nicht der Auffassung des Verurteilten entsprechen.
Bleib beim Thema, bleib sachlich und versuche, die Dinge auseinanderzuhalten.
Nochmals:
Eine Fatwa ist ein Rechtsgutachten, und zwar unverbindlich sowohl für den Besteller als auch für einen Richter, dem es in einem ordentlichen oder einem schiedsgerichtlichen Verfahren eventuell vorgelegt wird.
Nochmals eine Fatwas ist ein Oberbegriff.
Ein verbindliches Gerichtsurteil ist genau so eine Fatwa.
EIne Fatwa muss auch nicht bestellt werden.
Es gibt genauso Fatwas perönlicher Einschätzung, wie das man Dschinns essen darf, wie verbindlichere mit
religiösen Beweisen aus Koran und Sunna und endgültige wie ein Todesurteil.
Ob sich einer dran halten will oder nicht liegt nicht immer in seiner Macht.
MAn könnte ja auch eine Fatwa bekommen, zu glauben das Mohammed ein Prophet war.
Glaub nicht das sich islamische Leute nicht dran halten.
Dein Beleg ist noch nicht angekommen für die ersten Aussagen.