(04-01-2015, 15:00)Erich schrieb: Eine Fatwa bindet zumindest sunnitische Muslime nicht. Das ist Fakt.
Eine Fatwa bindet auch schiitische Muslime nicht. Schon gar nicht, wenn sie die Fatwa nicht in Auftrag gegeben haben.
Hat allerdings ein (Zwölfer-)schiite eine Fatwa in Auftrag gegeben, kann er, wenn ihm das Ergebnis missfällt, im Gegensatz zu einem Sunniten kein Gegengutachten bei einer anderen Autorität mehr einholen.
(04-01-2015, 15:00)Erich schrieb: Die Frage ist aber, inwieweit sich ein nur geringe Schulbildung genossen habender Muslim aus Pakistan, Afghanistan, Ägypten ... der Autorität eines Ulama (Islamgelehrter) entziehen kann.
Dass islamische Hassprediger ihre Autorität einsetzen, um anfällige Zielgruppen zu radikalisieren, ist eine Tatsache. Dagegen gilt es Stellung zu beziehen. Sich auf diesem Weg den gegen den Islam in seiner Gesamtheit hetzenden Hasspredigern anzunähern, halte ich für den falschen Weg.
MfG B.

