(07-04-2016, 13:34)Kreutzberg schrieb: Wie stand den der römische Kaiser den anderen Religionen gegenüber ? Es gab doch sicherlich nicht nur den Mitraskult und die römische Götterwelt ?
Solange die römischen Kaiser das Amt des pontifex maximus bekleideten, waren sie allen im Reich gepflegten Religionen und Kulten gleichermaßen verpflichtet. Auch wenn sie sich ab Konstantin (mit der Ausnahme Julian) um das Christentum besonders bemühten, herrschte den heidnischen Religionen gegenüber eine "restriktive Toleranz".
Ab Theodosius, der das Amt des pontifex maximus nicht mehr annahm, ging es allen(!) heidnischen Religionen nach und nach an den Kragen. Heidnische Kultstätten wurden systematisch zerstört und oftmals mit christlichen Kirchen überbaut.
Obwohl alle heidnischen Kulte ab 392/393 verboten waren, lassen sich heidnische Kulthandlungen allerdings auch noch im 5. Jh innerhalb der Grenzen des römischen Reichs (zB in Olympia) archäologisch nachweisen.
(07-04-2016, 13:34)Kreutzberg schrieb: Im übrigen müsste auf Grundlage der obigen Fakten auch das danach folgende Frankenreich an der Doktrin der ausschließlichen Staatsreligion des Christentums festgehalten haben. Ist das soweit korrekt ?!
Im Frankenreich hatte ab Pippin d. J. das katholische Christentum die Rechtsstellung einer Staatsreligion, zumal die Herrschaft ab 751 katholisch-christlich (von Gottes Gnaden) legitimiert war. Durch Karl d. Großen wurde das Römische Reich erneuert und die Kirchenhoheit ausgebaut. Ab Otto I. galt der König bzw. Kaiser als "theokratischer" Herrscher und im Westen als Repräsentant der Christenheit.
MfG B.

