13-01-2017, 00:36
(12-01-2017, 21:54)Sinai schrieb: Klar ist er "rechtstechnisch" der Blöde, er wird als "schuld" definiert. Aus Gründen der Prozeßökonomie muß das so ein, sonst würde jeder Blechschaden von 2000 Euro zu einem Schauprozeß anwachsen mit siebenjähriger Dauer in allen Instanzen und dem Höchstgericht und 200.000 Euro in die großen und hungrigen und zudem löchrigen Taschen der Anwälte fließen
Hallo Sinai,
"er", der auffahrende Hintermann hat aus einem einzigen Grund keine Chance: "Er" ist zu dicht aufgefahren. (Sicherheitsabstand gemäß 1. Stunde Fahrschule!) Das hat mit "Prozessökonomie" rein gar nichts zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard

