(26-04-2021, 00:17)Sinai schrieb: Ist es möglich, liebe Wildtiere in einem Bauernhof ohne Zaun zu halten ?
Was sind "liebe Wildtiere"?
(26-04-2021, 00:17)Sinai schrieb: Es geht hier nicht darum, ob Wildtiere 'domestiziert' werden können - als Nutztier halten, das geht schon zu weit.
Meine Fragestellung ist lediglich, ob sie in der Nähe der Menschen bleiben, oder davonlaufen
Dann verschieben wir das Thema doch besser in das Unterforum "Plauderecke".
(26-04-2021, 00:17)Sinai schrieb: Und ich grenze ein auf 'liebe' Wildtiere - Tiger, Grizzlybären und Wölfe lassen wir hier außen vor.
Wölfe können sehr "lieb" sein, wenn sie an Menschen gewöhnt sind.
Siehe hier: *https://sw-ke.facebook.com/WolfScienceCenter/videos/spaziergang-mit-maikan/481876165973661/
und hier:
*https://www.youtube.com/watch?v=CIF15RsxohQ
Auch Tiger können sehr "lieb" sein. In manchen Gegenden der Erde werden Tiger in Familiengemeinschaft gehalten. ZB von neureichen Russen.
Siehe hier: *https://www.youtube.com/watch?v=xwidefc2wpc&t=95s
Und Pumas können richtige Schmusekatzen sein.
Siehe hier: *https://www.youtube.com/watch?v=wqQvwtzi8N8
(26-04-2021, 00:17)Sinai schrieb: Gemeint sind beispielsweise im Wald gefangene Elephantenkinder oder Büffelkinder etc. - 'Friedwild' halt -
In manchen Gegenden Asiens sind Elefanten Haustiere. Und Büffelfarmen gibt es in Mitteleuropa nicht wenige.
(26-04-2021, 00:17)Sinai schrieb: aber auch Raubtiere wie Adlerküken oder Luchsbabies
Adlerküken und Luchswelpen der Natur zu entnehmen, ist verboten.
(26-04-2021, 00:17)Sinai schrieb: Ich sah ein sehr interessantes Video in You Tube aus Tschechien, wo ein Förster zwei Luchse - mit Erfolg - in die Wohnung holte !
Er arbeitet als Beamter im Nationalpark.
Mit Luchsen ist das möglich, wenn sie mit der Hand aufgezogen werden. Mit der Europäischen Wildkatze nicht.
Allerdings ist es höchst bedenklich, Wildtiere soweit an Menschen zu gewöhnen, dass sie nicht mehr ausgewildert werden können.
Die Schutzbestimmungen der einzelnen Mitgliedsländer der EU weichen im Detail voneinander ab. Privatpersonen werden in der Regel Bewilligungen zur Haltung von Wildtieren nicht erteilt. Und schon gar nicht in Wohnungen. Werden Ausnahmen gemacht (zB für Privatzoos, Tierschutzvereine u. dgl.), ist das mit entsprechenden Auflagen verbunden.
MfG B.