(01-06-2023, 16:33)Reklov schrieb: Da aber Paulus auch die röm. Staatsbürgerschaft besaß,...
Wie es sich mit dem angeblichen römischen Bürgerrecht des Paulus verhält und warum es unwahrscheinlich ist, dass er ein solches besaß, kannst du HIER (klick!) nachlesen.
(01-06-2023, 16:33)Reklov schrieb: Weil aber auch das röm. Gesetz für "Gotteslästerung" nur die Todesstrafe vorgesehen hatte,...
Woher hast du das?
Die Begriffe des Religionsfrevels und der Gotteslästerung kannte das römische Strafrecht – abweichend von den Strafrechten einiger griechischer Stadtstaaten – nicht. Im römischen Strafrecht wurden Religionsfrevel und der Gotteslästerung (Blasphemie) weder auf die alten eigenen Götter noch auf fremde Götter bezogen.
Natürlich konnten Götter auch beleidigt werden. Die Vergeltung dafür blieb diesen aber selbst überlassen.
MfG B.

