06-04-2007, 17:49
Mandingo schrieb:Das glaubst du doch nicht im Ernst, Moski,
dass "eine gegenteilige Bewegung im Gange" ist.
Schon der einhellige Protest gegenüber der Richterin allerorten zeigt doch, dass die Bewegung, von der du sprichst (Multi-Kulti-Euphorie), zum Glück längst vorbei ist.
Bereits die Diskussion darüber, ob der Wertekanon einer Religion, die in bestimmten Punkten im Widerspruch zu unserem Rechtssystem steht, bei der Bemessung des Strafmaßes berücksichtigt werden soll oder nicht, deutet m.E. in diese Richtung.
Mandingo schrieb:Ein Staat und eine Gesellschaft,
die ihr Rechtssystem zur Disposition stellt, kann sich begraben lassen. Das sehen z.B.. auch Türken und Kurden, die ich kenne, ganz genau so.
Ich hingegen kenne Muslime, die anders argumentieren. Kein von Menschen gemachtes Gesetz (und darunter fällt auch unser Grundgesetz) darf über dem islamischen Gesetz stehen, weil das Gesetz Allahs über allem steht. Eine extrem schwierige Situation.
Mandingo schrieb:Ich halte es allerdings für ganz wichtig,
dass wir einmal definieren, was alles unter "Religion" fällt, wenn wir im Grundgesetz von "Religionsfreiheit" sprechen.
D'accord!
Hier in Deutschland haben wir eine Trennung von Staat und Religion, d.h. die drei Staatsgewalten müssen ohne Einflussnahme durch die Religion bzw. durch religiöse Kräfte funktionieren. Im Islam ist hingegen Staat und Religion unauflöslich miteinander verwoben. Wenn also Religionsfreiheit eingefordert wird, bedeutet das in diesem Fall auch immer eine direkte Einflussnahme auf den Staat und die Staatsgewalten. Eine extrem schwierige Situation.
Mandingo schrieb:Es kann doch wohl kein "religiöses Bedürfnis" sein, seine Frau zu prügeln oder Ehrenmorde zu begehen.
Ein "Bedürfnis" nicht, aber angeblich ein Recht, das sich aus den Religionsvorschriften ableitet. Ein einfaches Beispiel: Laut Koran und Sunna ist Sklaverei nicht verboten, Mohammed selbst war Sklavenhalter. Da der Koran als direktes Wort Allahs nicht umgeschrieben werden darf, ferner die Lebensweise Mohammeds als höchstes Vorbild gilt, kann ein Muslim Sklaven halten. Es ist auf religiöser Basis erlaubt.
Mandingo schrieb:Abgesehen von unserer entschiedenen Ablehnung all solcher Verstöße gegen die "Würde des Menschen, die unantastbar ist" (GG § 1), müssten die Religionsvertreter einmal definieren, wie sie sich ihre Religion in unserer Gesellschaft vorstellen. Vielleicht ist dann sogar ein "Euro-Islam" unerlässlich, weil erzkonservative Sharia-Hörigkeit hier keinen Platz hat.
Eine Klärung auch von dieser Seite täte not.
Unser Grundgesetz, insbesondere der von dir zitierte Artikel 1, basiert auf der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR)" durch die UNO (10.12.1948).
Seit 1990 gibt es die "Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam", die als islamisches Gegenstück zur AEMR gesehen werden. Einige Aussagen darin sind aus unserer westlichen Sich höchst fragwürdig.
Artikel 24 besagt: "Alle in dieser Erklärung festgelegten Rechte und Freiheiten sind der islamischen Schari'a nachgeordnet." - Die Scharia steht damit über allen Menschenrechten.
Artikel 22 beschränkt die Redefreiheit auf Meinungsäußerungen, die nicht dem Islam widersprechen.
Artikel 6 gewährt den Frauen die gleiche Würde wie den Männern, fixiert aber gleichzeitig die Überlegenheit des Mannes gegenüber den Frauen.
Es gibt also erhebliche Differenzen, was es auf sich hat mit "die Würde des Menschen ist unantastbar". Hier steht Wertekanon gegen Wertekanon. Ist der islamische Wertekanon im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit zu akzeptieren?
Grüße
Moski
Ich bin gegen Religion weil sie uns lehrt, damit zufrieden zu sein, dass wir die Welt nicht verstehen (Richard Dawkins)

