In einem anderen Thred erwähnte ich die Bestimmungen, die den Papst betreffen:
Christentum und >Theologie > Immer mehr Pensionistenjobs in der Kath Kirche > Beitrag #10
Hier hat Kath.ch vom "ersten Paragrafen von Canon 332 des Codex Iuris Canonici" geschrieben.
Neugierig geworden, habe ich nun den Canon 332 f des Codex Iuris Canonici gefunden:
The Holy See
vatican.va › cic_libro2_cann331-335_ge
EKTION I DIE HÖCHSTE AUTORITÄT DER KIRCHE (Cann. 330 – 367)
Can. 333
§ 3. Gegen ein Urteil oder ein Dekret des Papstes gibt es weder Berufung noch Beschwerde.
Hier geht es zwar nicht um ein Dogma, sondern nur um ein Urteil oder ein Dekret des Papstes.
Auch hier ist der Papst die oberste Instanz, es gibt weder Berufung noch Beschwerde
Wenn Papst Franziskus auch diesen Paragraphen aufheben will, dann stellt sich automatisch die Frage, bei wem man dann Berufung erheben oder Beschwerde einlegen kann
Da müsste dann eine Berufungsinstanz installiert werden.
Wie ist vorzugehen, wenn der Beschwerdeführer aber auch nicht mit dem Urteil dieser neuen Instanz zufrieden ist ?
Kann er sich dann an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden ?
Wenn etwa einem portugiesischen Bürger das letztinstanzliche Urteil in Portugal nicht gefällt, kann er sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden
Papst Franziskus müsste - wenn es ihm mit einer Novellierung der Papstrechte ernst ist - diese Bestimmung noch in den Codex Iuris Canonici aufnehmen lassen.
Der Heilige Stuhl hat ja bereits Beobachterstatus im Europarat
Christentum und >Theologie > Immer mehr Pensionistenjobs in der Kath Kirche > Beitrag #10
(13-08-2024, 15:54)Sinai schrieb: "Zumindest theoretisch kann jeder ledige, getaufte männliche Katholik zum Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche gewählt werden, der mindestens 35 Jahre alt ist. Das ergibt sich aus dem ersten Paragrafen von Canon 332 des Codex Iuris Canonici."
Kath.ch
Wer kann Papst werden? - Kath.ch
kath.ch › newsd › wer-kann-papst-werden
Hier hat Kath.ch vom "ersten Paragrafen von Canon 332 des Codex Iuris Canonici" geschrieben.
Neugierig geworden, habe ich nun den Canon 332 f des Codex Iuris Canonici gefunden:
The Holy See
vatican.va › cic_libro2_cann331-335_ge
EKTION I DIE HÖCHSTE AUTORITÄT DER KIRCHE (Cann. 330 – 367)
Can. 333
§ 3. Gegen ein Urteil oder ein Dekret des Papstes gibt es weder Berufung noch Beschwerde.
Hier geht es zwar nicht um ein Dogma, sondern nur um ein Urteil oder ein Dekret des Papstes.
Auch hier ist der Papst die oberste Instanz, es gibt weder Berufung noch Beschwerde
Wenn Papst Franziskus auch diesen Paragraphen aufheben will, dann stellt sich automatisch die Frage, bei wem man dann Berufung erheben oder Beschwerde einlegen kann
Da müsste dann eine Berufungsinstanz installiert werden.
Wie ist vorzugehen, wenn der Beschwerdeführer aber auch nicht mit dem Urteil dieser neuen Instanz zufrieden ist ?
Kann er sich dann an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden ?
Wenn etwa einem portugiesischen Bürger das letztinstanzliche Urteil in Portugal nicht gefällt, kann er sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden
Papst Franziskus müsste - wenn es ihm mit einer Novellierung der Papstrechte ernst ist - diese Bestimmung noch in den Codex Iuris Canonici aufnehmen lassen.
Der Heilige Stuhl hat ja bereits Beobachterstatus im Europarat