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Papst selbst stellt Unfehlbarkeit in Frage
#5
(13-08-2024, 20:28)Sinai schrieb: Can. 333
§ 3. Gegen ein Urteil oder ein Dekret des Papstes gibt es weder Berufung noch Beschwerde.

(13-08-2024, 22:32)Ulan schrieb: Was soll denn da ein weltliches Gericht entscheiden? Hier geht's um Glaubensfragen, und das muss die Kirche selbst loesen.

Zur Beachtung: § 3 Can. 333 regelt ein Urteil oder ein Dekret des Papstes. Hier geht es nicht um das Unfehlbarkeitsdogma in religiösen Belangen

Beispiel Dienstrecht: ein Schweizergardist, der aus welchem Grund auch immer, durch ein weltliches Urteil oder Dekret des Papstes entlassen wird, kann nicht dagegen berufen

Dies ist aus rechtsstaatlicher Sicht wenig zufriedenstellend . . .
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RE: Papst selbst stellt Unfehlbarkeit in Frage - von Sinai - 13-08-2024, 23:40

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