(13-08-2024, 20:28)Sinai schrieb: Can. 333
§ 3. Gegen ein Urteil oder ein Dekret des Papstes gibt es weder Berufung noch Beschwerde.
(13-08-2024, 22:32)Ulan schrieb: Was soll denn da ein weltliches Gericht entscheiden? Hier geht's um Glaubensfragen, und das muss die Kirche selbst loesen.
Zur Beachtung: § 3 Can. 333 regelt ein Urteil oder ein Dekret des Papstes. Hier geht es nicht um das Unfehlbarkeitsdogma in religiösen Belangen
Beispiel Dienstrecht: ein Schweizergardist, der aus welchem Grund auch immer, durch ein weltliches Urteil oder Dekret des Papstes entlassen wird, kann nicht dagegen berufen
Dies ist aus rechtsstaatlicher Sicht wenig zufriedenstellend . . .

