08-02-2008, 06:47
t.logemann schrieb:Nach dem geltenden Strafrecht - ist die Körperverletzung verjährt... und selbst wenn`s nicht so wäre: Ein geschickter Anwalt hätte aus der begangenen Körperverletzung auch noch "Nothilfe" gemacht - weil dem Anderen den eigenen Gestank aus religiöser Überzeugung aufzuzwingen - ist auch Körperverletzung....Quatsch mit Soße!
Was ändert juristisches Herummogeln um Strafe an der ethischen Regelverletzung, an der Schuldhaftigkeit dieses Tuns? NICHTS. Und bis jetzt kann man als Körperverletzung empfundene Beeinträchtigungen noch nicht gegen einander aufrechnen ... und berechteigt schon gar nicht zu eigener Gewalttätigkeit oder zum tatenlosen Hinwegsehen über Gewalttätigkeit anderer. STAAT hat bei uns alleiniges Gewalt-monopol ... und das ist auch gut so ...
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf! (Jerci Stanislaw Lec)
Wer will, dass Kirche SO bleibt - will nicht, dass sie bleibt!
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