Hallo Julchen -
würde ich sofort machen, geht aber als nichtdeutscher Staatsbürger nicht.
Das Thema ist für die Betroffenen ganz wichtig, nicht nur weil
damals geschehen ist - sie haben es (zum Selbstschutz) verdrängt. Ich
kannte mal eine Frau, die an der Uni in einer Psychologievorlesung von dem
Thema hörte und spontan in Tränen ausbrach, sich nicht mehr beruhigen
konnte und den Hörsaal verlassen musste - sie hatte selbst keine Ahnung
warum. Erst nach mehreren Sitzungen bei einer Psychologin wurde ihr klar,
dass sie selbst betroffen war...
würde ich sofort machen, geht aber als nichtdeutscher Staatsbürger nicht.
Das Thema ist für die Betroffenen ganz wichtig, nicht nur weil
Zitat:Viele missbrauchte Menschen erst Jahrzehnte danach in der Lage sind, über den Missbrauchsondern oft genug ihnen erst sehr viel später überhaupt bewusst wird, was
zu sprechen und endlich die Kraft hätten, Klage gegen den/die Täter zu erheben,
damals geschehen ist - sie haben es (zum Selbstschutz) verdrängt. Ich
kannte mal eine Frau, die an der Uni in einer Psychologievorlesung von dem
Thema hörte und spontan in Tränen ausbrach, sich nicht mehr beruhigen
konnte und den Hörsaal verlassen musste - sie hatte selbst keine Ahnung
warum. Erst nach mehreren Sitzungen bei einer Psychologin wurde ihr klar,
dass sie selbst betroffen war...
() qilin