15-09-2008, 06:15
Wie soll das gehen? Ändern wir die Verjährungsfrist auf 30 Jahre ohne die Beweilast anzutasten, wie soll eine jetzt 30 jährige Frau beweisen, dass sie 10 Jahre ihrer Kindheit von ihrem Vater vergewaltigt und mißbraucht wurde? Wie soll ein solcher Nachweis funktionieren ohne die Beweispflicht und die Menge der Beweismittel so zu verändern, dass gleichzeitig Männer des Mißbrauchs angeklagt werden können, die sich dessen nie schuldig gemacht haben?
Für mich besteht da ein direkter und wichtiger Zusammenhang.
Für mich besteht da ein direkter und wichtiger Zusammenhang.
Gruß
Motte
Motte

