15-09-2008, 15:16
Ich stimme dir zu, dass das Alter eines bestehenden Beweises keine Rolle spielen sollte, aber welche Beweise eines Mißbrauches gibt es noch 30 Jahre später? Und wenn, wie gut kann dieser gefaked werden?
Wenn wir alle so schön der Meinung sind, dass etwas geändert werden sollte, wieso hört die Kreativität dann bei der Konkretisierung auf?
Man kann nicht aufgrund eines 20 Jahre später geäußerten Verdachtes hin jemanden des Mißbrauchs anklagen... das wäre nahezu fahrlässig. Was kann also als Beweis gewertet werden?
Derzeit sieht es aber noch weit gegenteiliger aus: Ich wurde von meinem Ex im September letzten Jahres in meiner Wohnung verprügelt. Gleichzeitig hatte ich einen Bekannten am Telefon (welches im Schlafzimmer bei offener Tür auf dem schreibtisch lag) der das alles mitgehört hat. Da ich aber nicht sofort die Polizei gerufen hatte und auch nachträglich kein Attest vom Arzt vorweisen kann könnte ich ihm das nicht beweisen. Auch eine Vergewaltigung könnte ich nachträglich nicht beweisen, wenn ich ihn nicht direkt angezeigt habe oder ein Attest vom Arzt habe... egal ob jemand am Telefon bezeugen kann, dass ich ihn angeschrieen habe und danach total aufgelöst und verängstigt war.
Heutzutage reicht nicht mal ein zeuge, der das alles gehört hat und dessen Telefonat ich mit der Telefonrechnung beweisen kann. Hilft mir alles nichts.
Wenn wir alle so schön der Meinung sind, dass etwas geändert werden sollte, wieso hört die Kreativität dann bei der Konkretisierung auf?
Man kann nicht aufgrund eines 20 Jahre später geäußerten Verdachtes hin jemanden des Mißbrauchs anklagen... das wäre nahezu fahrlässig. Was kann also als Beweis gewertet werden?
Derzeit sieht es aber noch weit gegenteiliger aus: Ich wurde von meinem Ex im September letzten Jahres in meiner Wohnung verprügelt. Gleichzeitig hatte ich einen Bekannten am Telefon (welches im Schlafzimmer bei offener Tür auf dem schreibtisch lag) der das alles mitgehört hat. Da ich aber nicht sofort die Polizei gerufen hatte und auch nachträglich kein Attest vom Arzt vorweisen kann könnte ich ihm das nicht beweisen. Auch eine Vergewaltigung könnte ich nachträglich nicht beweisen, wenn ich ihn nicht direkt angezeigt habe oder ein Attest vom Arzt habe... egal ob jemand am Telefon bezeugen kann, dass ich ihn angeschrieen habe und danach total aufgelöst und verängstigt war.
Heutzutage reicht nicht mal ein zeuge, der das alles gehört hat und dessen Telefonat ich mit der Telefonrechnung beweisen kann. Hilft mir alles nichts.
Gruß
Motte
Motte