15-09-2008, 15:40
Nun ja, das sind zwei unterschiedliche Herangehensweisen -
a) einen klaren Beweis nach langer Zeit gibt's nicht, also braucht man diese Möglichkeit gar nicht in Betracht ziehen
b) man sollte die Möglichkeit in Betracht ziehen, weil ein Beweis existieren könnte
- ich tendiere zur letzteren, schon von dem einen Fall her, wo der Täter den Missbrauch zugegeben hat - und einem
zweiten, wo dem (fortgesetzten) Missbrauch eine Schwangerschaft folgte...
a) einen klaren Beweis nach langer Zeit gibt's nicht, also braucht man diese Möglichkeit gar nicht in Betracht ziehen
b) man sollte die Möglichkeit in Betracht ziehen, weil ein Beweis existieren könnte
- ich tendiere zur letzteren, schon von dem einen Fall her, wo der Täter den Missbrauch zugegeben hat - und einem
zweiten, wo dem (fortgesetzten) Missbrauch eine Schwangerschaft folgte...
() qilin