09-07-2009, 18:09
(09-07-2009, 10:36)jam schrieb: Denke wenn dann die Kirchensteuer durch den Austritt entfällt das dadurch dann die Einkommenssteuer steigt und dann nicht der Betrag der Kirchensteuer an den Ausgetretenen geht sondern der Staat in form von anderer Steuer das Geld erhält?Sorry Jam, diesen Text habe ich nur halb verstanden. Ich nehme also an, es geht um Leute, die Steuervorauszahlungen leisten müssen, in denen auch ein Kirchensteueranteil enthalten ist.
Nach einem Kirchenaustritt muss ein Antrag gestellt werden, den Kirchensteueranteil heraus zu rechnen. Anderenfalls wird die Kirchensteuer erst im Folgejahr mit der übrigen Steuer erstattet respektive verrechnet.
Lohnsteuerzahler zahlen ab dem Folgemonat nach Kirchenaustritt keine Kirchensteuer mehr. Der Staat hat davon keinen Vorteil.
Die Religionsgemeinschaften haben die Finanzverwaltung unter Zahlung einer Gebühr an die Finanzämter übertragen. Diese Gebühr entfällt für das zuständige Finanzamt natürlich auch ab dem Kirchenaustritt.
Im übrigen verweise ich auf die Suchmaschinen, die unter dem Stichwort "Kirchenaustritt" eine Reihe von Tips und Erläuterungen bieten.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard

