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Kirchenaustritt/Kirchensteuer
#1
Da könnte man mal die grundsätzliche Frage anmerken, wie weit es denn tatsächlich mit der (verfassungsmäßig garantierten!!) Religionsfreiheit von Kindern aussieht, wenn sie gleich in der Geburtsurkunde mit der Religion der Eltern, wohlgemerkt, nicht ihrer eigenen, denn sie haben ja (noch) keine, sondern mit der der Eltern erfaßt werden? Von den Kirchen wird das als eine "große Gnade" hingestellt, aber in Wirklichkeit ist es für viele (nämlich die, die früher oder später merken, daß sie mit der Religion der Eltern eigentlich gar nix am Hut haben) eine reine Zwangsjacke. Austritt kostete damals, als ich ausgetreten bin (90 er Jahre) 60 DM, das war `ne fette Summe für mich, und für was eigentlich? Bin doch nie (freiwillig) eingetreten - in wieviele andere Vereine wird man denn von anderen eingetreten?! - Hätte ich eigentlich der Kirche eine Rechnung schreiben sollen... Wohlgemerkt, nix gegen allgemeine Aufklärung und Information im Rahmen eines Ethikunterrichts, aber dann gerecht auf alle Religionen und Strömungen verteilt, und nicht nur die Vorteile, sondern auch Nachteile erwähnen. Und keine Zwangs-Mitgliedschaft für Minderjährige.
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#2
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#3
Die Kirchen sehen von der Gebühr nichts. Es handelt sich um einen Verwaltungsakt, den sich der Staat vergüten lässt, wie viele andere Beurkundungen auch.

@Rao: Zur Religionsfreiheit gehört die Religionsmündigkeit. Es ist bei uns im Staate halt so geregelt, dass der gesetzliche Vormund so ziemlich alles gesellschaftlich Relevante für sein Mündel bestimmt u. a. die Zugehörigkeit zu einer Kirche. Lass dir also das Geld von deinen Vormündern wiedergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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#5
(09-07-2009, 10:36)jam schrieb: Denke wenn dann die Kirchensteuer durch den Austritt entfällt das dadurch dann die Einkommenssteuer steigt und dann nicht der Betrag der Kirchensteuer an den Ausgetretenen geht sondern der Staat in form von anderer Steuer das Geld erhält?
Sorry Jam, diesen Text habe ich nur halb verstanden. Ich nehme also an, es geht um Leute, die Steuervorauszahlungen leisten müssen, in denen auch ein Kirchensteueranteil enthalten ist.

Nach einem Kirchenaustritt muss ein Antrag gestellt werden, den Kirchensteueranteil heraus zu rechnen. Anderenfalls wird die Kirchensteuer erst im Folgejahr mit der übrigen Steuer erstattet respektive verrechnet.

Lohnsteuerzahler zahlen ab dem Folgemonat nach Kirchenaustritt keine Kirchensteuer mehr. Der Staat hat davon keinen Vorteil.
Die Religionsgemeinschaften haben die Finanzverwaltung unter Zahlung einer Gebühr an die Finanzämter übertragen. Diese Gebühr entfällt für das zuständige Finanzamt natürlich auch ab dem Kirchenaustritt.

Im übrigen verweise ich auf die Suchmaschinen, die unter dem Stichwort "Kirchenaustritt" eine Reihe von Tips und Erläuterungen bieten.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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#7
(09-07-2009, 18:37)jam schrieb: Ich meinte hat so jemand dann nicht mehr Steuerpflichtiges Einkommen? Und muß dann mehr Steuern abführen?
Nein, am steuerpflichtigen Einkommen ändert dies nichts. Das "steuerpflichtige Einkommen" wird immer zuerst berechnet. Dann erfolgt die Ermittlung der Einkommenssteuer und davon werden k% als Kirchensteuer berechnet. Diese k% von der Einkommensteuer spart man sich.
k% ist nach meiner Kenntnis 9%, aber bitte nicht festnageln.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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#8
Zitat:@Rao: Zur Religionsfreiheit gehört die Religionsmündigkeit. Es ist bei uns im Staate halt so geregelt, dass der gesetzliche Vormund so ziemlich alles gesellschaftlich Relevante für sein Mündel bestimmt u. a. die Zugehörigkeit zu einer Kirche. Lass dir also das Geld von deinen Vormündern wiedergeben.

Religionsfreiheit ist ein verfassungsmäßig garantiertes Menschenrecht, das nicht von Mündigkeit, Alter, Geisteszustand oder anderen Größen abhängig ist! Der Kuhhandel, daß von Staats wegen (der ja angeblich in solchen Fragen neutral sein sollte???) Kinder "automatisch" mit der Religionszugehörigkeit ihrer Eltern erfaßt werden, wurde irgendwann auf Betreiben der Kirchen ausgehandelt (Quellen sind nicht meine starke Seite, das wißt Ihr ja schon - deshalb bitte selber nachlesen), aus dem einen simplen Grund - wenn der Nachwuchs erst einmal religionsfrei aufwächst (und darum auch nicht in den jahrzehntelang von den Kirchen mit Zähnen und Klauen verteidigten konfessionell gespaltenen Religionsunterricht getrieben werden kann) und er erst, wie sich`s eigentlich rechtlich gehört, mit Eintritt der Mündigkeit (Volljährigkeit) für oder gegen Zugehörigkeit zu einer religiösen Organisation entscheinden könnte - wieviele wären das dann noch, die freiwillig eintreten würden? Nur eine verschwindende Minderheit, selbst von denen, die sich eigentlich als religiös betrachten, nur wenige, zu wenig, daß die Kirchen darauf irgendwelche Planungen (nicht nur, aber auch Kirchensteuerbeitreibung für die nächsten 30, 40, 50 ... Jahre...) aufbauen könnten. Kurz gesagt, eine überholte Einrichtung, ich warte eigentlich nur darauf, daß mal jemand aus diesem Grund vor Gericht geht, das Ergebnis wäre garantiert interessant, heute würde eine Entscheidung darüber garantiert anders ausfallen als damals, als diese Vereinbarung getroffen wurde (wie lange ist das her? Quellen, äh...)
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