01-08-2009, 16:03
(01-08-2009, 12:22)melek schrieb: Sorry, aber sind die Quraiza denn nicht Muhammed sehr wohl in den Rücken gefallen ?
Sind sie das? Oder beruht die Annahme, dass sie das wollten, auf einer der vielen Offenbarungen, die Mohammed überkamen, wenn er ein "Problem" zu lösen hatte?
Mohammed wollte sie Missionieren, die jüdischen Stämme Medinas. Die Banu Quraiza ebenso, wie zuvor die Banu Qainuqa und die Banu Nadir. Als diese davon nicht wissen wollten, schlug Mohammeds Dankbarkeit für die freundliche Aufnahme in Medina in Abneigung um. Die Juden mussten gehen, im Falle der Quraiza wurden sie umgebracht.
Ibn Ishaq berichtet (Das Leben des Propheten, Kapitel 51):
Zur Mittagszeit […] kam Gabriel […]. Der Engel […]fragte den Propheten:
"Hast Du die Waffen bereits niedergelegt?". "Ja", antwortete Mohammed, und Gabriel fuhr fort: "Die Engel haben das noch nicht getan, und ich komme gerade von der Verfolgung deiner Feinde zurück." "Gott – Er ist erhaben und mächtig – befiehlt dir, Mohammed, gegen die Banu Quraiza zu ziehen. Ich begebe mich jetzt zu ihnen und werde sie erbeben lassen."
(01-08-2009, 12:22)melek schrieb: Und es war doch auch nicht Muhammed, der die Männer töten lies.
Es geschah auf Anordnung von Sa'd ibn Mu'adh, welcher das jüdische Recht anwandte.
Jüdisches Recht wurde von Sa'd ibn Mu'adh angewandt? Die Quraiza waren mit ihm als Richter einverstanden, was blieb ihnen auch anderes übrig, mehr war da nicht. Dass die Urteilsfindung nach irgendeinem (jüdischem oder sonstigem) Recht zustande gekommen war, darf bezweifelt werden.
Wer hat Sa'd ibn Mu'adh zum Richter eingesetzt? Mohammed! Sa'd ibn Mu'adh wusste, wie er zu entscheiden hatte. "So entscheide ich, dass alle Männer getötet und die Kinder und Frauen gefangengenommen werden und ihr Besitz aufgeteilt wird", sprach er.
Es waren sechs- bis siebenhundert Männer; einige behaupten sogar, es seinen zwischen acht- und neunhundert gewesen. […] Der Prophet verteilte den Besitz, die Frauen und die Kinder unter den Muslimen […], und behielt für sich selbst ein Fünftel, berichtet Ibn Ishaq.
MfG E.
MfG B.

