30-09-2009, 20:10
(30-09-2009, 19:03)Franziskus schrieb: in der TAZ steht folgendes:
"Zwar werde der Glauben respektiert - aber nur im privaten Bereich. M. wehrte sich und bekam 2008 in einer Eilentscheidung Recht. Seitdem betet er in einem nicht benutzten Computerraum."
Wenn er also den Computerraum laut Urteil benutzen darf, (wovon ja auszuegehen ist), so birgt das- hier in NRW ist das zumindest so- dieselben Aufsichtsprobleme, die SchmetterMotte erwähnt hat
das ist dann problem dieser schule, wie sie organisiert, was sie haben will
aus dem urteil heraus ist sie offenbar (den urteilstext hab ich ja auch nicht lesen können, nur wie er referiert wurde) nicht dazu verpflichtet, diesem schüler den computerraum zur verfügung zu stellen
Zitat:Da er also Schulräumlichkeiten benutzt, ist Dein Argument mit dem Teppich auf dem Schulhof hinfällig
wieso?
auch der pausenhof ist eine "schulräumlichkeit"
Zitat:Wenn in dem Gesetzesurteil, wovon ja auszugehen ist, die Nutzung des Computerraums erlaubt wird, dann wird es in Berlin unweigerlich Aufrufe geben, die in diese Richtung deuten werden. Und dieses Urteil hat ja dann auch eine Präzedenz geschaffen
wenn dieser raum nicht explizit bestandteil des urteils ist - worauf bisher afaik nichts hindeutet - sehe ich auch keine präzedenz gegeben
.
Zitat:Die Polemik Deinerseits in dem weiteren Verlauf des Beitrages halte ich für ziemlich abgehoben
weil du anscheinend meine position nicht verstanden hast bzw. wie ich das urteil verstehe
beten ist erlaubt, solange es sich in den schulablauf einfügt. ein eigener raum ist nicht erforderlich (würde sich imho eher mit dem einfügen in den normalen schulablauf beißen). wenn der schüler seine große pause nutzen will, um den gebetsteppich aufzurollen, ist das seine sache und kann ihm nicht verboten werden - die religionsfreiheit als recht auf ausübung der eigenen religion nicht verletzt
sollte mein verständnis des urteils, so wie es referiert wurde, falsch sein, wäre ich auf die juristische begründung aus dem urteilstext gespannt. vielleicht hat ihn ja jemand - aktenzeichen ist in meinen links angegeben
Zitat:Und da ja der Schüler weiterhin den nicht genutzten Computerraum als "Betraum" nutzen darf (was ja ein Scherz an sich ist- denn in den Pausen sind naturgemäß selten Unterrichtsräume in Benutzung), wird es auch niemanden geben, der die dahingehende Interpretation des Urteils in Zweifel zieht
und die schulbehörde tut alles weitere dazu, indem sie nun anscheinend überall in berlin nach geeigneten räumen sucht
nur warum - das verstehe ich aus dem urteil heraus nicht