30-09-2009, 20:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-09-2009, 20:46 von Franziskus.)
@petronius:
Nun, zusammenfassend ist die Frage schlußendlich, ob es sich um ein Grundsatzurteil zu dem Thema handelt, ob die Handlung des Betens grundsätzlich innerhalb der Pausen erlaubt ist (wovon, sofern ich das richtig verstehe, Du ausgehst), oder aber ob in dem Urteil explizit (was ich vermutete) ausgeschrieben ist, dass der betreffende Computerraum (oder ein beliebiger Raum) dafür in den Pausen zur Verfügung gestellt werden muss. Die Frage erklärt sich mir durch den TAZ-Artikel nicht wirklich. Wenn Deine Version stimmt, dann gibt's natürlich keinen Präzedenzfall für eine gesonderte "Beträumlichkeit", d.h. meine Einwände sind hinfällig. Das Problem, dass ein Schüler einen Raum nutzt, der eigentlich aufgrund der Aufsichtspflicht in den Pausen nicht zugänglich ist (wie gesagt, zumindest in NRW; also auch hier nur mit Einschränkungen- ich kenne die Lage in Berlin nicht) stünde aber immer noch im Raume.
Ich werde mal nächste Woche diesbezüglich versuchen, einiges herauszufinden (also das Urteil und das Schulrecht in Berlin betreffend), da es mich selbst doch etwas neugierig gemacht hat.
Nun, zusammenfassend ist die Frage schlußendlich, ob es sich um ein Grundsatzurteil zu dem Thema handelt, ob die Handlung des Betens grundsätzlich innerhalb der Pausen erlaubt ist (wovon, sofern ich das richtig verstehe, Du ausgehst), oder aber ob in dem Urteil explizit (was ich vermutete) ausgeschrieben ist, dass der betreffende Computerraum (oder ein beliebiger Raum) dafür in den Pausen zur Verfügung gestellt werden muss. Die Frage erklärt sich mir durch den TAZ-Artikel nicht wirklich. Wenn Deine Version stimmt, dann gibt's natürlich keinen Präzedenzfall für eine gesonderte "Beträumlichkeit", d.h. meine Einwände sind hinfällig. Das Problem, dass ein Schüler einen Raum nutzt, der eigentlich aufgrund der Aufsichtspflicht in den Pausen nicht zugänglich ist (wie gesagt, zumindest in NRW; also auch hier nur mit Einschränkungen- ich kenne die Lage in Berlin nicht) stünde aber immer noch im Raume.
Ich werde mal nächste Woche diesbezüglich versuchen, einiges herauszufinden (also das Urteil und das Schulrecht in Berlin betreffend), da es mich selbst doch etwas neugierig gemacht hat.