11-12-2009, 18:29
@Jakow,
vorneweg, was Petronius hier schrieb, unterschreibe ich auch. Ändert aber nichts an meiner folgenden Frage:
Steht hier an erster Stelle Schwimmen aus verschiedensten Gründen zu erlernen oder sich an der Bekleidungsart diverser Teilnehmer herumzuärgern?
Abgesehen davon, daß man mit geschlossenen Augen schwimmen lernen kann, wird hier nicht eine Sache zum Problem aufgebauscht, die im Grunde gar nicht vorhanden ist? Auch gelebte und erlebte Demokratie fordert Pflichterfüllung, nämlich deren Erfüllung!
Nichtislamische Staaten, wie bspw, die BRD, erwarten lediglich, daß deren in demokratischer Form erworbene Regeln auch erfüllt werden.Nicht mehr und auch nicht weniger. Religionsfreiheit endet da, wo u.a. gesellschaftliche Notwendigkeiten nicht erfüllt werden.
Der Schwimmunterricht und das erwartete Ergebnis haben nichts mit religiösen Erwartungen zu tun.Selbst in meinem Job muß ich auch dulden, daß eine "heiße Blondine" nicht mal einen Dreisatz beherrscht oder eine junge Frau nicht bevorteile, die fachlich verdammt gut ist aber elfundneunzig Fettringe mit sich herumträgt und nicht auf einen Stuhl paßt. Habe ich deswegen das rechtliche Ansinnen, sie beide von Vorlesung oder Seminarunterricht auszuschließen?
Wenn mich der Anblick eines Menschen aus irgendwelchen Gründen stört, ich aber mit diesem Menschen aus irgend einem Grunde zusammenarbeiten muß, dann heißt es im Notfall: Augen zu und durch!
Zugegeben: Religiöse Vorbehalte stehen in unserer Gesellschaft nicht gerade an erster Stelle, das hat uns unsere Erfahrung gelehrt. Betroffene muslimische Menschen müssen das noch erlernen, stehe ich auch zu. Aber bitte schön nicht auf falsch erwartete Rücksichtsnahme. Die Rechte einer multikulturellen Gesellschaft werden gerne wahrgenommen, die Pflichten gehören auch dazu, auch für muslimische frauen, die glauben, Sonderrechte beanspruchen zu können!
Gruß
vorneweg, was Petronius hier schrieb, unterschreibe ich auch. Ändert aber nichts an meiner folgenden Frage:
Steht hier an erster Stelle Schwimmen aus verschiedensten Gründen zu erlernen oder sich an der Bekleidungsart diverser Teilnehmer herumzuärgern?
Abgesehen davon, daß man mit geschlossenen Augen schwimmen lernen kann, wird hier nicht eine Sache zum Problem aufgebauscht, die im Grunde gar nicht vorhanden ist? Auch gelebte und erlebte Demokratie fordert Pflichterfüllung, nämlich deren Erfüllung!
Nichtislamische Staaten, wie bspw, die BRD, erwarten lediglich, daß deren in demokratischer Form erworbene Regeln auch erfüllt werden.Nicht mehr und auch nicht weniger. Religionsfreiheit endet da, wo u.a. gesellschaftliche Notwendigkeiten nicht erfüllt werden.
Der Schwimmunterricht und das erwartete Ergebnis haben nichts mit religiösen Erwartungen zu tun.Selbst in meinem Job muß ich auch dulden, daß eine "heiße Blondine" nicht mal einen Dreisatz beherrscht oder eine junge Frau nicht bevorteile, die fachlich verdammt gut ist aber elfundneunzig Fettringe mit sich herumträgt und nicht auf einen Stuhl paßt. Habe ich deswegen das rechtliche Ansinnen, sie beide von Vorlesung oder Seminarunterricht auszuschließen?
Wenn mich der Anblick eines Menschen aus irgendwelchen Gründen stört, ich aber mit diesem Menschen aus irgend einem Grunde zusammenarbeiten muß, dann heißt es im Notfall: Augen zu und durch!
Zugegeben: Religiöse Vorbehalte stehen in unserer Gesellschaft nicht gerade an erster Stelle, das hat uns unsere Erfahrung gelehrt. Betroffene muslimische Menschen müssen das noch erlernen, stehe ich auch zu. Aber bitte schön nicht auf falsch erwartete Rücksichtsnahme. Die Rechte einer multikulturellen Gesellschaft werden gerne wahrgenommen, die Pflichten gehören auch dazu, auch für muslimische frauen, die glauben, Sonderrechte beanspruchen zu können!
Gruß
