13-12-2009, 18:15
@Moski
Deiner Logik zur Folge habe ich dann das Recht, in einem anderen Kulturkreis, wo der Handschlag nicht üblich ist, dennoch einzufordern, weil dieser für mich kulturell eine Bedeutung hat. Nach Deiner bisherigen Darstellung steht ja das Gastrecht über dem Hausrecht!
Gruß
Deiner Logik zur Folge habe ich dann das Recht, in einem anderen Kulturkreis, wo der Handschlag nicht üblich ist, dennoch einzufordern, weil dieser für mich kulturell eine Bedeutung hat. Nach Deiner bisherigen Darstellung steht ja das Gastrecht über dem Hausrecht!
Gruß