14-12-2009, 13:29
@Jakow
Ich habe bewußt nur dieses Beispiel herausgenommen, um das Posting nicht zu sprengen. Also kein Ausweichen meinerseits.
Gruß
Zitat:Wobei man sehen muss, dass die hier vor Ort praktizierte Gepflogenheit eben nur einer der Mehrheit ist. Und hier stellt sich dann die Frage, wer im Namen von Respekt hier nun wirklich was erwarten kann. Derjenige der Mehrheit der nur einem Brauch folgt oder eben die Minderheit welche hierbei mit einem grundlegende Wert konfrontiert wird?Dazu folgender Aspekt: Für mich bedeutet Verbeugung eine Art Unterwerfung, Anerkennung einer höheren Autorität. Ich fahre wiederum nach Japan. Dort ist die Verbeugung aber ein Akt der Begrüßung. Also zählt mein Angleich zur Begrüßung nicht als von mir normalerweise interpretierte Unterwerfung sondern als Begüßung! Wenn ich nun aus irgendeinem Grunde an einer Verbeugung gehindert bin (bspw. aus krankheitlichen Gründen), bin ich doch wohl gehalten, dieses im Vorfeld abzuklären und/um einen tragfähigen Kompromiß zu erreichen! Wenn Rücksicht erwartet wird, dürfte dieses doch wohl für beide Seiten gelten. Oder gilt hier die Regelung einer Einbahnstraße?
Ich habe bewußt nur dieses Beispiel herausgenommen, um das Posting nicht zu sprengen. Also kein Ausweichen meinerseits.
Gruß