18-12-2009, 00:42
Liebe Zahira,
Das Drumherum bzgl. der "Schweinegrippe" ist mittlerweile bekanntlich eine Medienmache, angestachelt von gewissen Firmen, die reine wirtschaftliche Interessen vertreten.
Seit wann haben private und damit auch religiöse Motive Beweggründe ein Anrecht darauf, allgemein geltenden Normen den Rang abzulaufen? Wenn ich einen Virus in mir trage, der über solche Wege übertragen werden kann, teile ich das vor einer Begrüßung per Handschlag mit, damit mein Gegenüber weiß, warum ich diesen Akt der Begrüßung verweigere. Das dient letztendlich dem Schutz des Anderen. Religiöse Gedanken sind aber keine Ursache für die Verbreitung von gesundheitsschädlichen Aktionen.
Der/die Lehrer/in soll also nach der Auffassung Rücksicht darauf nehmen, wie ein Schüler religös gepolt ist? Inwiefern wird dann solch ein Schüler in die Pflicht genommen, auf die Lehrer Rücksicht zu nehmen?
Gruß
Das Drumherum bzgl. der "Schweinegrippe" ist mittlerweile bekanntlich eine Medienmache, angestachelt von gewissen Firmen, die reine wirtschaftliche Interessen vertreten.
Seit wann haben private und damit auch religiöse Motive Beweggründe ein Anrecht darauf, allgemein geltenden Normen den Rang abzulaufen? Wenn ich einen Virus in mir trage, der über solche Wege übertragen werden kann, teile ich das vor einer Begrüßung per Handschlag mit, damit mein Gegenüber weiß, warum ich diesen Akt der Begrüßung verweigere. Das dient letztendlich dem Schutz des Anderen. Religiöse Gedanken sind aber keine Ursache für die Verbreitung von gesundheitsschädlichen Aktionen.
Der/die Lehrer/in soll also nach der Auffassung Rücksicht darauf nehmen, wie ein Schüler religös gepolt ist? Inwiefern wird dann solch ein Schüler in die Pflicht genommen, auf die Lehrer Rücksicht zu nehmen?
Gruß