18-12-2009, 15:58
(18-12-2009, 00:42)alwin schrieb: Der/die Lehrer/in soll also nach der Auffassung Rücksicht darauf nehmen, wie ein Schüler religös gepolt ist? Inwiefern wird dann solch ein Schüler in die Pflicht genommen, auf die Lehrer Rücksicht zu nehmen?Ja, richtig, hier konkurrieren zwei Erwartungshaltungen miteinander. Dabei kann die Lehrerin sehr wohl auf den Handschlag verzichten und auf andere weise den Schüler grüssen, bzw. gegrüsst werden. So habe ich meine Lehrerinnen auch nie mit Handschlag begrüsst - kann mich zumindest nicht daran erinnern. Damals wäre dieses respektlos gewesen

Dem Schüler hingegen ist es nach seiner Ansicht von seiner Religion verboten, seiner Lehrerin die Hand zu geben. Sobald die Lehrerin davon weiss, würde ich erwarten, dass sie ihm eben nicht mehr die Hand reicht. Alles andere wäre für mich respektlos.