18-12-2009, 16:00
(18-12-2009, 10:13)petronius schrieb: und jetzt nehmen wir mal an, der kleine muslim fühlt sich nicht nur durch berührung einer frauenhand religiös gestört, sondern auch durch den anblick von frauenhaar (was ja durchaus naheliegt). ist dann zwischen dem schüler und der lehrerin zu diskutieren, daß die lehrerin sich verschleiert?Warum nicht?
Hier wie dort gibt es verschiedene Haltungen und es muss abgewogen werden. Da niemand dadurch eingeschränkt wird, wenn ihm die Hand nicht gereicht wird, sehe ich das Problem nicht, wenn es verweigert wird. Bezogen auf die Verschleierung verschiebt sich das Problem aber deutlich, da hier die Rechte der Lehrerin deutlich überwiegen.
So kenne ich bislang aber auch keine Forderung von muslimischer Seite, dass sich andere verschleiern müssen, es sei denn sie können hier die Regeln bestimmen (wie umgekehrt auch).

